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   OVG Niedersachsen, 06.07.2012 - 8 LA 111/11   

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OVG Niedersachsen, 06.07.2012 - 8 LA 111/11 (https://dejure.org/2012,17914)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.07.2012 - 8 LA 111/11 (https://dejure.org/2012,17914)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 8 LA 111/11 (https://dejure.org/2012,17914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Herabsetzung der Totenmindestruhezeit nach § 14 Satz 2 Nr. 3 BestattG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Herabsetzung der Totenruhezeit bei Wunsch nach Abschluss des Trauerprozesses durch Angehörige des Verstorbenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BestattG § 14 S. 1, S. 2 Nr. 3
    Herabsetzung der Totenruhezeit bei Wunsch nach Abschluss des Trauerprozesses durch Angehörige des Verstorbenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herabsetzung der Totenruhezeit bei Wunsch nach Abschluss des Trauerprozesses durch Angehörige des Verstorbenen

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.06.1974 - VII C 36.72

    Friedhofszwang für Feuerbestattungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2012 - 8 LA 111/11
    Letztgenannter Zweck dient nicht nur der Achtung der kollektiven Ehrfurcht vor dem Tod und der Achtung des sittlichen Empfindens der Allgemeinheit (vgl. § 1 BestattG), sondern maßgeblich auch dem - durch das individuelle postmortale Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde des Verstorbenen verfassungsrechtlich geforderten - Schutz der Totenruhe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.4.2001 - 1 BvR 932/94 -, NJW 2001, 2957, 2958 f.; BVerwG, Urt. v. 26.6.1974 - VII C 36.72 -, BVerwGE 45, 224, 230; Senatsbeschl. v. 15.11.2006 - 8 LA 128/06 -, NdsVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 19 A 2896/07

    Umbettung einer Leiche wegen Umzug des überlebenden Ehegatten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2012 - 8 LA 111/11
    Dies kann angesichts der dargestellten verfassungsrechtlichen Verortung des Schutzes der Totenruhe nur in Ausnahmefällen angenommen werden, etwa wenn den Angehörigen des Verstorbenen aufgrund zwingender persönlicher und auf einer atypischen, völlig unerwarteten Entwicklung ihrer Lebensumstände beruhenden und nicht zum allgemeinen Lebensrisiko jedes Angehörigen eines Verstorbenen gehörenden Umstände die Totenfürsorge in unzumutbarer Weise erschwert oder gar unmöglich gemacht wird (vgl. VG Stade, Urt. v. 3.9.2008 - 1 A 1560/07 -, juris Rn. 15 zu den Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Umbettung im Sinne des § 15 Satz 2 BestattG), oder wenn die Würde des Verstorbenen durch die Herabsetzung der Mindestruhezeit besser gewahrt und seinem Willen besser Rechnung getragen wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.4.2008 - 19 A 2896/07 -, juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1998 - 19 A 1320/98

    Bestattung einer fremden Leiche; Folgenbeseitigung; Umbettung; Unzulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2012 - 8 LA 111/11
    2007, 108; OVG Brandenburg, Beschl. v. 25.9.2002 - 1 A 196/00.Z -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.11.1998 - 19 A 1320/98 -, NVwZ 2000, 217, 218; Hessischer VGH, Urt. v. 7.9.1993 - 11 UE 1118/92 -, NVwZ-RR 1994, 335, 339 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2012 - 8 LA 111/11
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 12; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 124a Rn. 103 f.).
  • OVG Brandenburg, 25.09.2002 - 1 A 196/00

    Bestattungs- und Friedhofsrecht, Ausgrabung und Umbettung einer in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2012 - 8 LA 111/11
    2007, 108; OVG Brandenburg, Beschl. v. 25.9.2002 - 1 A 196/00.Z -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.11.1998 - 19 A 1320/98 -, NVwZ 2000, 217, 218; Hessischer VGH, Urt. v. 7.9.1993 - 11 UE 1118/92 -, NVwZ-RR 1994, 335, 339 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 8 ME 125/10

    Genehmigungserfordernis für die Errichtung von Grabplatten und baulichen Anlagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2012 - 8 LA 111/11
    Diese Mindestruhezeit soll bei Erdbestattungen eine ausreichende Verwesung der Leiche gewährleisten und sowohl bei der Erd- als auch bei der Feuerbestattung eine angemessene Totenehrung ermöglichen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.6.2010 - 8 ME 125/10 -, juris Rn. 11; Entwurf eines Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG), LT-Drs.
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2010 - 8 LA 154/10

    Vereinbarkeit des europäischen Grundrechts auf vorrangige Erwägung des Wohles des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2012 - 8 LA 111/11
    Eine solche grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 12.7.2010 - 8 LA 154/10 -, juris Rn. 3; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 124 Rn. 30 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2010 - 8 LA 65/10

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 5 S. 1 Bundesärzteordnung (BÄO) auf eine in der

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

  • VGH Hessen, 07.09.1993 - 11 UE 1118/92

    Nutzungsrecht an einer Familiengrabstätte nach Maßgabe der gültigen

  • VG Stade, 03.09.2008 - 1 A 1560/07

    Umbettungsverlangen hinsichtlich eines verstorbenen Ehemannes auf einen anderen

  • VGH Bayern, 31.01.2018 - 4 N 17.1197

    Zulässigkeit einer (nur) zweijährigen Ruhezeit bei Urnenbestattung

    Diesem Schutzzweck dienen neben der strafrechtlichen Verbotsnorm des § 168 StGB auch die bestattungsrechtlichen Vorschriften über (Mindest-)Ruhezeiten für Leichen und Urnen, die bei Erdwie bei Feuerbestattungen eine angemessene Totenehrung ermöglichen und darüber hinaus bei Erdbestattungen eine ausreichende Verwesung gewährleisten sollen (NdsOVG, B.v. 6.7.2012 - 8 LA 111/11 - juris Rn. 9; Gaedke, Hdb. d. Friedhofs- und Bestattungsrechts, 11. Aufl. 2016, 254, 256 f.; vgl. auch Spranger, NVwZ 1999, 856/857).
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2014 - 8 LA 71/14

    Verpflichtung einer Hinterbliebenen zur Zustimmung zur Umbettung des verstorbenen

    Die Mindestruhezeit soll bei Erdbestattungen eine ausreichende Verwesung der Leiche gewährleisten und sowohl bei der Erd- als auch bei der Feuerbestattung eine angemessene Totenehrung ermöglichen (vgl. Senatsbeschl. v. 6.7.2012 - 8 LA 111/11 -, Umdruck S. 5; v. 9.6.2010 - 8 ME 125/10 -, juris Rn. 11; Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP, Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen, LT-Drs.

    Dies kann angesichts der dargestellten verfassungsrechtlichen Verortung des Schutzes der Totenruhe nur in Ausnahmefällen angenommen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 6.7.2012, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.11.1991 - 19 A 1925/90 -, NWVBl. 1992, 261, 262 m.w.N.), etwa wenn die Umbettung die Würde des Verstorbenen besser wahrt und seinem Willen besser Rechnung trägt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.4.2008 - 19 A 2896/07 -, NWVBl. 2008, 471), sei es, dass der Verstorbene zu Lebzeiten sein ausdrückliches Einverständnis mit der Umbettung erklärt hat oder zumindest Tatsachen und Umstände gegeben sind, aus denen ein dahingehender Wille des Verstorbenen mit hinreichender Sicherheit gefolgert werden kann (vgl. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP, a.a.O., S. 19 (zu § 13); BGH, Urt. v. 26.2.1992 - XII ZR 58/91 -, juris Rn. 9; Urt. v. 26.10.1977 - IV ZR 151/76 -, MDR 1978, 299; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.12.2012 - 19 A 2207/11 -, juris Rn. 47 f.; Beschl. v. 28.11.1991, a.a.O.; OVG Brandenburg, Beschl. v. 25.9.2002, a.a.O., Rn. 4), wenn der Ehepartner des Verstorbenen wünscht, in der gleichen Grabstelle beigesetzt zu werden (vgl. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP, a.a.O., S. 19 (zu § 13)), und dieser Wunsch nur durch eine Umbettung des Verstorbenen realisiert werden kann (vgl. RG, Urt. v. 5.7.1923 - IV 1308/22 -, RGZ 108, 217, 220; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.10.1994 - 7 A 11102/94 -, NVwZ 1995, 510, 512) oder wenn den Angehörigen des Verstorbenen aufgrund zwingender persönlicher und auf einer atypischen, völlig unerwarteten Entwicklung ihrer Lebensumstände beruhenden und nicht zum allgemeinen Lebensrisiko jedes Angehörigen eines Verstorbenen gehörenden Umstände die Totenfürsorge in unzumutbarer Weise erschwert oder gar unmöglich gemacht wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.7.2009 - 19 A 957/09 -, NVwZ-RR 2010, 281, 282 f.; VG Stade, Urt. v. 3.9.2008 - 1 A 1560/07 -, juris Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2015 - 8 LA 152/15

    Bestattung; mutmaßlicher Wille; tatsächlicher Wille; Totenruhe; Umbettung;

    Die Mindestruhezeit soll bei Erdbestattungen eine ausreichende Verwesung der Leiche gewährleisten und sowohl bei der Erd- als auch bei der Feuerbestattung eine angemessene Totenehrung ermöglichen (vgl. Senatsbeschl. v. 6.7.2012 - 8 LA 111/11 -, Umdruck S. 5; v. 9.6.2010 - 8 ME 125/10 -, juris Rn. 11; Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP, Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen, LT-Drs.

    Dies kann angesichts der dargestellten verfassungsrechtlichen Verortung des Schutzes der Totenruhe nur in Ausnahmefällen angenommen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 6.7.2012, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.11.1991 - 19 A 1925/90 -, NWVBl. 1992, 261, 262 m.w.N.), etwa wenn die Umbettung die Würde des Verstorbenen besser wahrt und seinem Willen besser Rechnung trägt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.4.2008 - 19 A 2896/07 -, NWVBl. 2008, 471), sei es, dass der Verstorbene zu Lebzeiten sein ausdrückliches Einverständnis mit der Umbettung erklärt hat oder zumindest Tatsachen und Umstände gegeben sind, aus denen ein dahingehender Wille des Verstorbenen mit hinreichender Sicherheit gefolgert werden kann (vgl. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP, a.a.O., S. 19 (zu § 13); BGH, Urt. v. 26.2.1992 - XII ZR 58/91 -, juris Rn. 9; Urt. v. 26.10.1977 - IV ZR 151/76 -, MDR 1978, 299; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.12.2012 - 19 A 2207/11 -, juris Rn. 47 f.; Beschl. v. 28.11.1991, a.a.O.; OVG Brandenburg, Beschl. v. 25.9.2002, a.a.O., Rn. 4), wenn der Ehepartner des Verstorbenen wünscht, in der gleichen Grabstelle beigesetzt zu werden (vgl. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP, a.a.O., S. 19 (zu § 13)), und dieser Wunsch nur durch eine Umbettung des Verstorbenen realisiert werden kann (vgl. RG, Urt. v. 5.7.1923 - IV 1308/22 -, RGZ 108, 217, 220; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.10.1994 - 7 A 11102/94 -, NVwZ 1995, 510, 512), oder wenn den Angehörigen des Verstorbenen aufgrund zwingender persönlicher und auf einer atypischen, völlig unerwarteten Entwicklung ihrer Lebensumstände beruhenden und nicht zum allgemeinen Lebensrisiko jedes Angehörigen eines Verstorbenen gehörenden Umstände die Totenfürsorge in unzumutbarer Weise erschwert oder gar unmöglich gemacht wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.7.2009 - 19 A 957/09 -, NVwZ-RR 2010, 281, 282 f.; VG Stade, Urt. v. 3.9.2008 - 1 A 1560/07 -, juris Rn. 15).

  • VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 9781/16

    Streit um Umbettung einer Urne in Freudenburg

    Die Ruhefrist dient bei Aschen dem Zweck, eine angemessene Totenehrung zu ermöglichen (vgl. nur OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. Juli 2012 - 8 LA 111/11 - juris).
  • VG Würzburg, 29.01.2018 - W 2 K 16.752

    Keine Urnenumbettung bei Umzug der Angehörigen

    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Umbettung einer einmal beigesetzten Leiche daher nur aus ganz besonderen Gründen verlangt werden kann (OVG NRW, U.v. 29.4.2008 - 19 A 2896/07 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 6.7.2012 - 8 LA 111/11 - juris; OVG Bautzen, U.v. 5.6.2014 - 3 A 585/13 - juris).
  • VG Minden, 21.09.2015 - 11 K 103/15
    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 06. Juli 2012 - 8 LA 111/11 -, juris Rn. 9; Bay.VGH, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 ZB 04.2986 -, juris Rn. 8; VG Berlin, Urteil vom 02. November 2010 - 21 K 294.10 -, juris Rn. 16.
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